Berufswunsch Berufskraftfahrer Deine Fördermöglichkeiten
Wichtige Infos zu Förderungen
Kostenlos zum LKW- und Bus-Führerschein
Der Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit ist ein wichtiges Instrument für die Förderung beruflicher Weiterbildung von Arbeitslosen oder Arbeitssuchenden. Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen, wie z.B. den LKW-/ Bus-Führerschein, können komplett übernommen werden, vorausgesetzt, sie sind für die Weiterbildungsförderung nach § 85 SGB II zugelassen.
Als zugelassener Bildungsträger ist die ACADEMY Fahrschule Lendjel zur Annahme von Bildungsgutscheinen berechtigt. Aktuell bieten wir mit über 20 förderfähigen Weiterbildungsangeboten eine umfangreiche Auswahl für Berufskraftfahrer an.
Voraussetzung für Antragsteller:
Bei einem Beratungsgespräch bei der für den Antragsteller zuständigen örtlichen Arbeitsagentur, wird individuell entschieden, ob die Förderung über einen Bildungsgutschein für dich in Frage kommt.
Unter anderem wird die Notwendigkeit einer beruflichen Weiterbildung geprüft: wird nach einer erfolgreich abgeschlossenen Maßnahme die Chancen auf eine berufliche Wiedereingliederung verbessert?
Ein ausgestellter Bildungsgutschein enthält u.a. das Bildungsziel, die erforderliche Weiterbildungsdauer, die Gültigkeitsdauer und den regionalen Geltungsbereich. Er wird dann einem geeigneten Bildungsträger, wie z.B. der ACADEMY Fahrschule Lendjel, vorgelegt.
Sämtliche Kosten, die unmittelbar durch die Weiterbildungsmaßnahme entstehen, werden von der Arbeitsagentur übernommen. Dies betrifft die Lehrgangskosten aber auch eventuell anfallende Fahrtkosten, Kosten für Verpflegung und Unterbringung, oder sogar die Kosten für die Betreuung von Kindern wenn nötig.
Interessierst du dich für eine berufliche Weiterbildung während deiner Beschäftigung – bei voller Weiterzahlung deines Gehalts?
Die Agentur für Arbeit übernimmt auf Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes voll oder anteilig – je nach Art der Qualifizierung und abhängig von der Unternehmensgröße – die Weiterbildungskosten und erstattet Deinem Arbeitgeber bis zu 100 % der Gehaltskosten.
Du hast keinen Berufsabschluss?
Bist du sozialversicherungspflichtig beschäftigt, aber ohne Berufsabschluss? Oder hast du zwar einen Abschluss, arbeitest aber seit mehr als vier Jahren in einem anderen Beruf?
Dann hast du die Möglichkeit, einen neuen, zukunftsfähigen Berufsabschluss zu erwerben – bei voller Weiterzahlung deines Gehalts. Das geht entweder extern bei einem zertifizierten Bildungsträger oder intern bei deinem Arbeitgeber (nur für Berufsabschlüsse).
Du hast bereits einen Berufsabschluss?
Auch hier können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100 % der Weiterbildungskosten übernommen und bis zu 75 % der Gehaltskosten an deinen Arbeitgeber erstattet werden.
Deine Vorteile:
Übernahme zusätzlicher Kosten wie Fahrtkosten, Unterbringung oder Kinderbetreuung.
Du sicherst dir neue berufliche Perspektiven – für den Arbeitsmarkt von morgen.
Jetzt ist die richtige Zeit für Deine Weiterbildung!
👉 Schau dir auch den Filmbeitrag der Bundesagentur für Arbeit zum Thema Qualifizierungschancengesetz an:
Wandel der Arbeitswelt – YouTube